Weiterbildungs-Master Nonprofit Management (M.A.)

Teilnahmeentgelt

Der berufsbegleitende Masterstudiengang Nonprofit Management ist gebührenpflichtig. Die Studiengebühren betragen exklusive der Prüfungsgebühr 12.900 €. Die Studiengebühren sind zahlbar in einer Anzahlung bis Studienbeginn und in 30 gleichbleibenden Monatsraten. Sie enthalten sämtliche Lehr- und Präsenzveranstaltungen sowie umfangreiche Seminarunterlagen. Hinzu kommt eine Immatrikulationsgebühr von einmalig 300 €, die Prüfungsgebühr in Höhe von 300 € sowie die Semestergebühr, die das Semesterticket enthält.

Frühbucherrabatt 2024

Bei einer Anmeldung bis zum 31. Juli 2024 erhalten Sie auf die o.g. Studiengebühren einen Rabatt von 1000€. Die Anzahlung beträgt 3.560 € und die monatliche Rate beläuft sich auf 278 €. Die Studiengebühren belaufen sich auf 11.900 €. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

Firmenrabatt

Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit gewähren wir Führungskräften aus den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen Preisnachlass von 15% auf die Studiengebühren. Voraussetzung ist die Anmeldung der Teilnehmenden und Übernahme der Studiengebühren durch die jeweilige Organisation. Das Studium ist als offizielle Weiterbildung steuerlich absetzbar. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

Mobil durch Hessen mit dem Semesterticket

Mit dem Semesterticket können Sie während des Studiums im gesamten Tarifgebiet des Rhein-Main Verkehrsverbundes (RMV+VRN+NVV+IC) fahren. Hierfür fallen pro Semester zusätzlich die Gebühren für den AStA-Beitrag inkl. Semesterticket an. Im Sommersemester 2023 waren dies bspw. 235 Euro, wobei das Semesterticket vom 1. April bis 30. September Gültigkeit besitzt. Ggf. weitere Reise- und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. 

Beispiel Gültigkeitsbereich Semesterticket EHD Sommersemester 2020
Beispiel Gültigkeitsbereich Semesterticket EHD Sommersemester 2020

Steuerlicher Hinweis

Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a UStG. Die Studiengebühren, der Semesterbeitrag und die weiteren im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Aufwendungen können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Finanzierung und Förderung

Es gibt die Möglichkeit über verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Weiterbildungsmaßnahmen staatlich gefördert werden. Profitieren Sie beispielsweise von einem öffentlichen Zuschuss zu dem Teilnahmeentgelt durch die Bildungsprämie des Bundes www.bildungspraemie.info. Zur Unterstützung des Studiums können Sie auch die Förderung im Rahmen von Stipendien oder der EKK-Stiftung prüfen und beantragen.

 

Ebenso sollte Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin suchen und anfragen, ob eine Teilkostenübernahme erfolgen kann.

Weitere Infos zu Finanzierung und Förderung zum Download

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EKK-Richtlinien
EKK-Richtlinien-12-2018 Begabtenförderun
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Weitere Infos zur Finanzierung von Weiterbildungsstudiengängen finden Sie aktuell auch beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung hier.