Die Feststellung der Eignung zur Aufnahme des Masterstudiengangs Nonprofit-Management berechtigt zum Studienbeginn in den unmittelbar darauffolgenden zwei Bewerbungszyklen. (siehe § 2a Abs. 7 StPrO MNM)
Nach Erhalt der Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung ist eine Bewerbung im regulären Verfahren um einen Studienplatz im Studiengang Nonprofit-Management bis zum 31. August eines jeden Jahres möglich.
Im Rahmen der Weiterbildung können zuvor im gleichen Studiengang erbrachte Studienleistungen nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung durch den Prüfungsausschuss vollumfänglich anerkannt werden (siehe § 2a Abs. 8 StPrO MNM).
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Eignung nicht festgestellt worden ist, können frühestens an der nächsten regulären Eignungsprüfung erneut teilnehmen. Die nicht bestandene Eignungsprüfung kann höchstens einmal wiederholt werden. Bei einer Wiederholung muss die Eignungsprüfung vollständig wiederholt werden (siehe § 2a Abs. 9 StPrO MNM) sowie die Verwaltungsgebühr zur Teilnahme an der Eignungsprüfung erneut entrichtet werden.