Sie sind interessiert? - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
31. August mit Beginn zum Wintersemester
Bitte fügen Sie Ihrem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf (tabellarisch) mit detaillierten Angaben zur Berufstätigkeit
- ein Lichtbild neueren Datums (bitte mit Namen auf der Rückseite)
- Zeugnis und Diplomurkunde eines grundständigen Fachhochschulstudiums oder eines Universitätsstudiums
- eine Bestätigung über Ihre derzeitige Beschäftigung
- Zeugnisse und Diplomurkunde können nur in beglaubigter Kopie anerkannt werden; bitte keine Originale einreichen
Zum Masterstudium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen, wer
- die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung erfüllt
- ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert hat
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss ausgeübt hat (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss)
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss ausgeübt hat (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss)
- eine leitende Position oder eine stellvertretende leitende Position in einer Organisation inne hat oder sich für eine leitende Position qualifizieren will
- berufstätig im Umfang von mindestens einer halben Stelle in einem entsprechenden Berufsfeld ist (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungssauschuss), aus familiären und/oder biographischen
und/oder migrationsbezogenen Gründen ist eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens zehn Stunden ausreichend.
Ein Zugang zum Masterstudium, ohne ersten akademischen Hochschulabschluss, ist durch eine Eignungsprüfung ebenfalls möglich.